Compliance

APS+ (GSP+) der EU für Zentralasien: Leitfaden für die Praxis

Der Präferenzzoll greift nur mit einer gültigen REX-Registrierung und einem sauberen Ursprungsnachweis.

9 Min. Lesezeit
Einfuhrunterlagen für die EU mit einem Vermerk über die Anwendung des APS+-Präferenzzolls

Kurzfassung

Was muss ein Importeur von Waren aus Zentralasien über das APS+ wissen?

Das APS+ ist eine Zollpräferenzregelung der Europäischen Union auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 978/2012. Usbekistan und Kirgisistan gehören zu den begünstigten Ländern: Bei den präferenzbegünstigten Zolltarifpositionen gelangen ihre Waren zollfrei oder zu einem deutlich ermäßigten Zollsatz in die EU, sofern die Ursprungsregeln eingehalten sind und die Ware richtig eingereiht ist. Voraussetzung für die Präferenz sind der richtige KN-Code (Kombinierte Nomenklatur), die geprüfte Präferenzberechtigung der konkreten Position nach der APS+-Liste, die Nummer des Ausführers im System des registrierten Ausführers (REX) und ein Ursprungsnachweis nach den Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Der Beitrag hilft Einkäufern in der EU und Exporteuren aus Zentralasien, ein tragfähiges Dokumentenpaket für das APS+ zusammenzustellen. Wir gehen die begünstigten Länder durch, die Unterschiede zwischen Usbekistan und Kirgisistan beim erfassten Warenumfang, die REX-Registrierung, die Anforderungen an den Ursprungsnachweis und die typischen Fehler, wegen derer der EU-Zoll die Präferenz versagt.

Betreiber
Trade House ECLECTIE SIA, Reg.-Nr. 40203644876
Ort der Vorexportkontrolle
Uriekstes iela 4A, Riga LV-1005
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 978/2012 (APS) und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

APS+: begünstigte Länder und Zolltarifpositionen mit Präferenz

Das APS+ gehört als erweiterte Regelung zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union. Begünstigt werden Staaten, die zentrale internationale Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und verantwortungsvoller Staatsführung ratifiziert haben und anwenden. Den Rechtsrahmen setzt die Verordnung (EU) Nr. 978/2012; wie die Regelung in der Praxis angewendet wird, legen delegierte Rechtsakte und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 fest.

Einem begünstigten Land bringt das APS+ Nullsätze oder ermäßigte Zollsätze, und zwar nur für Zolltarifpositionen, die in der geltenden Präferenzliste stehen, und nur, wenn die Ursprungsregeln eingehalten sind. Für den Importeur in der EU heißt das: Ist die Ware unter dem richtigen KN-Code eingereiht, die Präferenzberechtigung geprüft und der Ursprungsnachweis ordnungsgemäß ausgestellt, wird die Partie entweder zollfrei abgefertigt oder zu einem Satz, der deutlich unter dem Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) liegt. In der Praxis fällt ein erheblicher Teil der für Zentralasien relevanten Lebensmittelkategorien und Non-Food-Artikel unter die Präferenz. Welche Positionen genau erfasst sind, wird trotzdem vor jedem Versand einzeln geprüft, weil die Listen aktualisiert werden.

Usbekistan und Kirgisistan im APS+: worin sie sich unterscheiden

Beide Länder sind im APS+ begünstigt, ihr Status und die Bedingungen der Anwendung haben sich aber unterschiedlich entwickelt. Kirgisistan erhielt den APS+-Status früher und kann auf eine längere Anwendungspraxis zurückgreifen. Usbekistan kam später hinzu und baut die kommerzielle Nutzung der Regelung zügig aus, gerade in Warengruppen, die zu unserem Sortiment gehören: Trockenfrüchte, Gewürze, Reis für Plov, Nüsse, Textilien und Handwerkserzeugnisse.

  • Kirgisistan: eingespielte APS+-Praxis, etabliertes Verfahren für die REX-Registrierung, Ausfuhrkategorien wie Honig, Walnüsse aus Arslanbob und Textilien.
  • Usbekistan: zügig wachsende Ausfuhren unter APS+, Schwerpunkt auf Lebensmitteln (getrocknete Aprikosen, Rosinen, Gewürze, Reis), Handwerk und Textilien.
  • Für beide gilt: Die Präferenz greift nur, wenn der Ursprung der Partie stimmt und der KN-Code in der Einfuhranmeldung exakt angegeben ist.
  • Die übrigen Länder Zentralasiens sind präferenzrechtlich anders gestellt: Tadschikistan ist im Standard-APS begünstigt; Kasachstan und Turkmenistan erhalten keine APS-Präferenzen, für ihre Waren gilt der Drittlandszollsatz.

REX: Registrierung und Prüfung durch den Käufer in der EU

REX steht für „Registered Exporter“, das System des registrierten Ausführers. Hersteller oder Ausführer erhalten darin eine eindeutige Nummer und das Recht, den Ursprung ihrer Ware selbst in den Handelspapieren zu erklären. Für APS+-Begünstigte läuft die Präferenz über REX: Die früheren Ursprungszeugnisse sind durch die Erklärung zum Ursprung abgelöst, die der Ausführer selbst abgibt.

Die REX-Nummer erhält der Ausführer über die zuständige Behörde seines Landes: Antrag, Prüfung des Antragstellers, Registrierung im nationalen System und Veröffentlichung in der europaweiten REX-Datenbank. Bevor der Käufer in der EU die Einfuhranmeldung abgibt, gleicht er die REX-Nummer mit dieser Datenbank ab und vergewissert sich, dass sie gültig ist und zum richtigen Ausführer gehört. Ist die Registrierung widerrufen oder ausgesetzt, entfällt die Präferenz für die Partie, und der Zoll erhebt den Drittlandszollsatz.

Erklärung zum Ursprung: wo und wie der Nachweis entsteht

Für die APS+-Präferenz wird der Ursprung mit einer Erklärung zum Ursprung (Statement on Origin) nachgewiesen. Der Ausführer nimmt sie in die Handelspapiere auf, etwa in die Rechnung, die Packliste oder ein Begleitschreiben. Die Erklärung nennt ausdrücklich die REX-Nummer und das Ursprungsland und bestätigt, dass die Partie die Ursprungsregeln des APS+ nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 erfüllt.

Formal ist die Erklärung zum Ursprung ein kurzer Standardtext, doch es zählt, wo er steht und ob er vollständig ist. Bei der Vorexportkontrolle prüfen wir, ob der Text in jedem Dokument steht, auf das der Importeur seine Zollanmeldung stützt, ob der KN-Code in den Handelspapieren mit dem in der Einfuhranmeldung übereinstimmt und ob die Partie nach Menge und Sorte tatsächlich dem entspricht, was die Papiere beschreiben.

Fünf typische Fehler in Zollanmeldungen mit APS+

Am häufigsten versagt der EU-Zoll die Präferenz wegen fünf Fehlern, und fast alle lassen sich bei der Vorexportkontrolle vor dem Versand beheben. Erstens ein falscher KN-Code: Die Position in der Anmeldung passt nicht zur tatsächlichen Ware. Zweitens eine REX-Nummer, deren Registrierung widerrufen oder ausgesetzt ist oder die einem anderen Ausführer gehört. Drittens fehlt in den Handelspapieren der Text der Erklärung zum Ursprung. Viertens weicht die Warenbeschreibung in der Rechnung von der in der Packliste ab. Fünftens wird die APS+-Präferenz für Waren beantragt, die für das betreffende begünstigte Land nicht unter die Regelung fallen.

  1. Den KN-Code anhand der tatsächlichen Ware prüfen und in allen Handelspapieren der Partie einheitlich angeben.
  2. Vor dem Ausstellen der Erklärung zum Ursprung in der REX-Datenbank prüfen, ob die Nummer des Ausführers gültig ist.
  3. Den Standardtext der Erklärung zum Ursprung in Rechnung, Packliste und Begleitschreiben aufnehmen.
  4. Vor dem Versand begünstigtes Land und Warengruppe mit der Liste der vom APS+ erfassten Waren abgleichen.
  5. Kopien aller Unterlagen und den Schriftverkehr für eine nachträgliche Prüfung durch den EU-Zoll aufbewahren.

APS+, Route und Vorexportkontrolle in Riga

Die APS+-Präferenz gilt für jede Partie gesondert. Deshalb binden wir ihre Anwendung an die Route und die Kontrollpunkte. Schon bei der Planung legen wir für jede SKU den KN-Code fest, prüfen, ob die REX-Nummer des Ausführers gültig ist, und verwenden für die Erklärung zum Ursprung in allen Handelspapieren der Partie denselben Standardtext. Im Lager Uriekstes iela 4A in Sarkandaugava wird die Partie abgeglichen: ob die Ware den Handelspapieren entspricht, ob der Standardtext der Erklärung vorhanden ist und ob Codes und Beschreibungen zusammenpassen.

Diese Verbindung von APS+ und Vorexportkontrolle sichert den Präferenzsatz in dem Moment, in dem es darauf ankommt: bei der Einfuhranmeldung im ersten EU-Hafen. Stimmen die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt, greift die Präferenz; stimmen sie nicht, wird sie versagt, und aus der Ersparnis werden Mehrkosten. Deshalb steht das APS+ bei uns auf der Checkliste für die Vorexportkontrolle, die jede Partie aus Usbekistan und Kirgisistan durchläuft.

Der APS+-Präferenzzoll wird zur echten Ersparnis, wenn KN-Code, REX-Nummer und Ursprungsnachweis schon vor dem Versand stimmen, statt erst an der EU-Grenze korrigiert zu werden.

Compliance-Team Trade House ECLECTIE, Lager Uriekstes iela 4A

FAQ

Häufige Fragen zum APS+

Nach einem Jahr hat der Ausführer eine eingespielte Praxis: eine gültige REX-Registrierung, ein erprobtes Dokumentenpaket und eine klare Übersicht, welche Artikel seines Sortiments unter das APS+ fallen. Ab diesem Punkt gehört die Regelung zum Tagesgeschäft und wirkt sich auf die Preiskalkulation, die Abfertigungsdauer und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Lieferanten aus Ländern ohne Präferenz aus. Am wichtigsten ist es, die REX-Registrierung aktuell zu halten und den Status des begünstigten Landes zu prüfen, sobald sich das EU-Recht ändert.

Nein. Über die Präferenz entscheiden der KN-Code, die Aufnahme der Position in die geltende APS+-Liste und der Status des begünstigten Landes. Bei halal-zertifizierten Erzeugnissen prüfen wir deshalb den KN-Code, die Position auf der Präferenzliste und den Status des Ausfuhrlandes. Präferenz und Halal-Zertifizierung laufen nebeneinander her und ersetzen einander nicht.

Für APS+-Begünstigte ist der Ursprungsnachweis die Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird in anderen Handelsabkommen der EU mit einzelnen Drittländern verwendet, im APS und im APS+ dagegen nicht. Für jede Partie gilt: einen einzigen Nachweis wählen, der zur tatsächlichen Route und zum Status des Landes passt, und die Nachweisformen nicht vermischen.

In diesem Fall gilt die APS+-Präferenz für die Partie nicht, und der Importeur zahlt den Drittlandszollsatz. Bei der Vorexportkontrolle prüfen wir den REX-Status vor jedem Versand in der Datenbank. Ist eine Registrierung ausgesetzt, klären wir den Grund mit der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes, kümmern uns um die Wiederherstellung des Status und wenden bei Bedarf vorübergehend den Drittlandszollsatz an, damit sich die Lieferung an den Käufer nicht verzögert.

Als Zollregelung stellt das APS+ unmittelbar keine Anforderungen an die Verbraucherkennzeichnung. Die Kennzeichnung regelt gesondert die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), ergänzt durch Vorschriften für einzelne Warengruppen. In der Praxis kommt ein gewissenhafter Ausführer trotzdem mit einem Paket zum Käufer, in dem beides geklärt ist: Ursprung und Zoll über das APS+ und die Verbraucherkennzeichnung nach der LMIV. Das beschleunigt die Lieferantenfreigabe und stärkt das Vertrauen des Category Managers.

Nächster Schritt

APS+-Unterlagen für Ihre Warengruppe vorbereiten

Nennen Sie uns über das Formular auf der Website das Ausfuhrland, die Warengruppe und den gewünschten Lieferkanal in der EU. Sie erhalten von uns einen Plan zur Anwendung des APS+, eine REX-Prüfung und einen ersten Entwurf der Erklärung zum Ursprung für Ihr Sortiment.

APS+ (GSP+) der EU für Zentralasien: REX, Ursprung, Zoll